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zemptra: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Vergabe der Kursplätze Die Kursplätze werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben. Zahlung des Kursgeldes Nachdem Sie sich für einen Kurs angemeldet haben, erhalten Sie von der Firma zemptra eine Rechnung/Kursbestätigung, welche Kursleitung, Kursdaten und Kurszeit ausweist. Der dort aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Die Bezahlung des Kursgeldes berechtigt Sie zur Teilnahme am Kurs. Kursorganisation Fällt eine Kursleitung aus, kann die Firma zemptra einen Kursleiterwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen. Absage von Kursen Die Firma zemptra kann einen Kurs absagen, wenn eine minimale Teilnehmerzahl nicht erreicht wird oder der Kursort nicht zur Verfügung steht. In diesem Fall erstattet die Firma zemptra das ganze Kursgeld zurück. Programm- und Preisänderungen Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten. Abmeldungen, Nichterscheinen Die Anmeldung zu einem Kurs ist verbindlich. Abmeldungen bis spätestens 2 Woche vor Kursbeginn sind kostenlos möglich, bei Abmeldungen bis zum 1. Kurstag wird eine Grundgebühr von CHF 50.-- verrechnet. Bei späteren Abmeldungen ist das ganze Kursgeld geschuldet. Versäumte Lektionen (alle Kurse) Versäumte Lektionen können in der laufender Kursperiode vor- oder nachgeholt werden. Sofern ein Entsprechender Kurs angeboten wird. Kursgeld-Rückerstattungen aufgrund von versäumten Lektionen sind grundsätzlich nicht möglich. Versäumte Lektionen dürfen nicht durch "Stellvertreter" besucht werden. Versicherung, Haftung Für alle von der Firma zemptra organisierten Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Sie sind daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Firma zemptra nicht haftbar gemacht werden. Fotos und Videos Die Firma zemptra behält sich vor, Fotos und Videos die während des Unterrichtes, Veranstaltung oder eines Ausfluges gemacht werden zu Werbezwecken zu benutzen. Kursausschluss Die Firma zemptra behält sich vor, einen oder mehrere Teilnehmer aus einem Kurs unbegründet auszuschliessen. Bei einem Kursausschluss wird das Kursgeld anteilsmässig rückerstattet. Gerichtsstand Für alle Rechtsbeziehungen mit der Firma zemptra ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Baden 16.03.11
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